elektrische Geräteprüfung

 

Jährlich ereignen sich in der Schweiz ein paar hundert Elektrounfälle. Einige davon mit tödlichen Folgen. Jeder einzelne Unfall ist zu viel!

Entsprechen Ihre Arbeitsmittel den sicherheits- technischen Anforderungen? Ist die Sicherheit auch nach Jahren noch gewährleistet?
 


 

 

Gesetzliche Grundlagen 

Jeder Arbeitgeber ist verantwortlich für die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel. Die Gesetze, Verordnungen, Normen und Regeln legen die Zuständigkeiten und Umfang der Prüfungen fest. Der Arbeitgeber hat seine elektrischen Geräte in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen.


 
 
Geltungsbereich

Für die periodischen Kontrollen der Elektroinstallationen NIV (Gebäude) werden Sie in der Regel vom ihrem Elektrizitätswerk aufgeboten. Für Geräte NEV (Erzeugnisse) die nicht zur festen Installation gehören, muss sich der Arbeitgeber selbst um die periodischen Kontrollen bemühen. Es betrifft Elektrogeräte wie zum Beispiel: Elektrowerkzeug, Laborgeräte, Messausrüstungen, Informatikgeräte, Verlängerungskabel.
Kurz: alles was einen Stecker hat.


 

 

Unsere Dienstleistung

Wir prüfen Ihre elektrischen Geräte nach SNR462638. Die Messungen werden protokolliert und das geprüfte Gerät gekennzeichnet.

Gerne beraten wir Sie, oder stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

   
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